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Studienabschluss

Wie der genaue Prozess abläuft, hängt vom Dekanat und der festgelegten Vorgehensweise ab. Üblicherweise muss ein Prüfungsprotokoll über die absolvierten Lehrveranstaltungen ausgefüllt, das Thema und die Betreuung der Abschlussarbeit bekannt gegeben, die Arbeit in UNIGRAZonline digital eingereicht, eine oder mehrere gebundene Versionen am Dekanat abgegeben und danach möglicherweise auch eine Defensio oder eine Abschlussprüfung positiv absolviert werden. Einen Studienabschluss zu erlangen, kann also von Studium zu Studium variieren und unterschiedliche Dinge erfordern. Ein frühzeitiger Blick auf die Dekanatsseiten lohnt sich!

Eine Abschlussarbeit (Bachelor-/Diplom-/Masterarbeit oder Dissertation) ist eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit, die sich mit einer bestimmten fachspezifischen Problematik auseinandersetzt und dem Abschluss eines Studiums dient. Wie sie auszusehen hat, z.B. Seitenumfang, Zitierregeln und sonstige formale Voraussetzungen, gibt der/die Betreuer:in, das Institut oder das Dekanat vor.

Die Bachelorarbeit ist als eigenständige schriftliche Arbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu verfassen. Die Betreuung der Bachelorarbeit erfolgt durch den/die Lehrveranstaltungsleiter:in und das Thema muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung stehen. Beurteilt wird die Bachelorarbeit getrennt von der Lehrveranstaltung. Bachelorarbeiten können drei Mal wiederholt werden und sind spätestens drei Semester nach der LV zur Beurteilung einzureichen. Sollte dies nicht erfolgen, kann der/die Lehrveranstaltungsleiter:in die Betreuung zurücklegen.

Wie die Bachelorarbeit online einzureichen ist? Hier findest du die Anleitung.

Master- oder Diplomarbeiten sollen thematisch zu den Modulen oder Fächern im Curriculum passen. Studierende können das Thema vorschlagen oder aus Vorschlägen des/der Betreuer:in wählen. Grundsätzlich können sich Studierende die Betreuung aussuchen, die Person muss aber dazu berechtigt sein und ebenso wie das Thema bekanntgegeben werden. Sollte man den/die Betreuer:in wechseln wollen, ist das bis zur Einreichung der Master- oder Diplomarbeit möglich. Einzureichen ist die Master- oder Diplomarbeit so, wie es das jeweilige Dekanat festgelegt hat. Nach der Plagiatsprüfung ist die Arbeit von dem/der Betreuer:in innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.

Dissertationen sollen thematisch zu den Modulen oder Fächern im Curriculum passen. Studierende können das Thema vorschlagen oder aus Vorschlägen des/der Betreuer:in wählen. Grundsätzlich können sich Studierende die Betreuung aussuchen und Gutachter:innen vorschlagen, die Personen müssen aber dazu berechtigt sein und ebenso wie das Thema schriftlich bekannt gegeben werden. Sollte man den/die Betreuer:in oder die Gutachter:innen wechseln wollen, ist das bis zur Einreichung der Arbeit möglich. Einzureichen ist die Dissertation so, wie es das jeweilige Dekanat festgelegt hat. Nach der Plagiatsprüfung ist die Arbeit innerhalb von höchstens 4 Monaten zu beurteilen, möglicherweise wird dafür ein/e Drittbeurteiler:in herangezogen.

Jede Master- und Diplomarbeit muss in UNIGRAZonline hochgeladen werden. Sie wird anschließend einer elektronischen Plagiatskontrolle unterzogen. Ergibt die Plagiatskontrolle und die Beurteilung, dass der/die Studierende plagiiert und somit gegen „die gute wissenschaftliche Praxis“ verstoßen hat, ist die wissenschaftliche Arbeit negativ zu beurteilen und der Verstoß dem/der Studiendirektor:in zu melden. Es muss dann eine inhaltlich und/oder thematisch gänzlich neue wissenschaftliche Arbeit verfasst werden, wobei die Bachelorarbeit möglicherweise sogar in einer anderen Lehrveranstaltung geschrieben werden muss.

Ist die Arbeit bereits positiv beurteilt und das Plagiat wird erst danach erkannt, kommt es zu einem Verfahren zur Nichtigerklärung der Beurteilung. Will der/die Studierende weiterhin abschließen, muss eine inhaltlich und/oder thematisch neue wissenschaftliche Arbeit verfasst werden.

Um ein Studium abzuschließen, kann es nötig sein, zusätzlich zur Abschlussarbeit eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Im Curriculum ist ersichtlich, ob dies der Fall ist. Die Abschlussprüfung ist eine kommissionelle Prüfung mit mehreren Personen (etwa Prüfer:in, Zweitprüfer:in, Vorsitz) und diese muss beim Dekanat rechtzeitig gemeldet werden.

Wurden alle erforderlichen Leistungen in UNIGRAZonline (vom Dekanat) bestätigt, kann das Zeugnis beim verantwortlichen Prüfungsreferat beantragt und abgeholt werden. Die Ausstellung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. 

Scheint der akademische Grad in UNIGRAZonline auf, kann in der Studienabteilung der Bachelor-, Sponsions- oder Promotionsbescheid abgeholt werden. Dieser offizielle Verleihungsbescheid ist der Nachweis zur Führung des akademischen Grades.

Studienabteilung

Die Sponsion ist die Verleihung des akademischen Grades nach Abschluss des Studiums. Diese Verleihung kann im Rahmen eines universitären Festakts in der Aula der Universität Graz stattfinden. Die Anmeldung zu einem solchem Festakt erfolgt über die Studienabteilung.

Studienabteilung

Absolvent:innen erhalten zu ihrem Sponsions- bzw. Promotionsbescheid einen international vergleichbaren Zusatz zum Diplom. Damit wird die Anerkennung von Studien im Ausland erleichtert.

Die automatische ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen können, endet mit Abschluss des Studiums (= Datum der letzten zu erbringenden Studienleistung), sofern kein anderes Studium mehr gemeldet ist. Das bedeutet, dass sich Absolvent:innen nach Studienabschluss privat um den Versicherungsschutz kümmern müssen.
Achtung: Die Krankenversicherung muss ohnehin selbst (oder durch die Eltern) erfolgen.

ÖH-Versicherung

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