Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein Grundpfeiler des modernen Rechtsstaats. Es umfasst unter anderem die Unabhängigkeit des Gerichts und die Möglichkeit, anwaltlich vertreten zu werden. Als Richterin und Präsidentin des Obersten Gerichtshofs trug Elisabeth Lovrek die Verantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze. In ihrer Forschung beschäftigt sie die Frage, wie ein Gerichtsverfahren im Zivilprozess fair gestaltet wird, etwa im Zusammenhang mit dem Insolvenz- und dem Mietrecht. Während der COVID-19-Pandemie stand man zum Beispiel vor der Herausforderung, alle von einem Verfahren Betroffenen trotz Ausgangsbeschränkungen persönlich anzuhören. In diesem Fall garantierte die Einführung der Videoverhandlung, dass Fairness im Gerichtsalltag kein Schönwetterthema ist.
Hofrätin Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek
+43 316 380 - 6636
Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
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