"Mit dem Grundrecht auf Kunstfreiheit wird der Kunst ein juristischer Raum gesichert. Hier kann das künstlerische Schaffen frei sein, um die eigenen Grenzen überwinden zu können und sich weiterzuentwickeln. Durch diesen Schutz können Künstler:innen bestimmte Rechtsbarrieren ausräumen; er ermöglicht Meinungen, Aussagen und Tätigkeiten, die im nicht-künstlerischen Kontext nicht mehr erlaubt wären.
Dieser Spielraum der künstlerischen Meinung geht aber manchmal an die Grenze der Beleidigung, der Hetze oder Geschmacklosigkeit. Hier sagt das Recht der Kunst schließlich doch: Stopp! Nämlich immer dann, wenn Rechte anderer überwiegend dadurch verletzt werden.
Recht und Kunst sind ineinander verwoben. Die Kunst geht bis an die Grenze des Rechts und zeigt so die Schranken im Staatsgefüge auf, die unter Umständen geöffnet werden müssen. Gleichzeitig ermöglicht erst das Grundrecht auf Kunstfreiheit den Raum für diese Darstellung. Zum Schutz anderer muss es jedoch eine Linie geben, die nicht überschritten werden darf. Wo diese genau liegt, muss im Einzelfall beurteilt werden."
Kurzlesung von Antonia Bruneder
WANN? 17.30 Uhr
WO? Open Air - Unicafe
Treffpunkt für die Kurzlesungen ist jeweils 5 Minuten vor Beginn beim Café Libresso. Die Gruppen werden dann vom Fest-Team zum Leseort gebracht.
Anmeldung zur Kurz-Lesung von Antonia Bruneder