Das neue "Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013" stand am 15. März 2013 im Mittelpunkt einer von O.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger und Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari vom Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht der Uni Graz organisierten Tagung. ExpeterInnen aus Theorie und Praxis vertieften sich den ganzen Tag über mit dem zahlreich erschienenen Publikum in die Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt.
Eröffnet wurde die Tagung von SC Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein, Leiter der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz Wien, und Dr. Peter Barth , Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz, Wien.
Vor allem Väter profitieren von den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der ihnen mehr Rechte im Fall von Trennung und Scheidung einräumt. Auch das Namensrecht für Ehegatten und Kinder ist nun sehr liberal gestaltet.
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