„In Wien sind nur noch 71,2 Prozent der Wohnbevölkerung über 16 Jahre auch stimmberechtigt. Der übrige Teil darf also nicht mitreden, muss aber mit den politischen Entscheidungen leben“, benennt Praprotnik ein Dilemma. Was erschwerend hinzukommt: Da Nicht-Österreicher:innen keine potenziellen Wähler:innen sind, ist es für die Parteien strategisch wenig zielführend, sich ihrer Anliegen anzunehmen oder ihre Interessen zu vertreten. „Das behindert die Integration in doppeltem Maße“, stellt die Wissenschaftlerin fest. Viele Betroffene vermissen das Gefühl, verstanden zu werden, ernst genommen zu werden, dazuzugehören. Nicht an Urnengängen teilzunehmen, steht wiederum in Zusammenhang mit geringem Vertrauen in die Politik, weiß die Wissenschaftlerin aus früheren Studien. „Große Teile der Bevölkerung von der Mitbestimmung auszuschließen, kann also Gefahren für die Demokratie mit sich bringen“, mahnt sie. „Es sind sowohl Reformen am Wahlrecht als auch am Staatsbürgerschaftsrecht denkbar, man könnte beide entkoppeln oder Angehörige aus EU- beziehungsweise aus Drittstaaten unterschiedlich behandeln.“
Praprotnik schlägt vor, nach den Urnengängen 2024 – es stehen die Wahlen des Europaparlaments, des Nationalrats sowie des Landtags in der Steiermark und in Vorarlberg an – einen Bürger:innenrat zu etablieren, um die längst fällige Debatte zu führen.
Mittwoch, 10.01.2024