Während des Studiums
Bei einem Studienwechsel, bei der Belegung mehrerer Studien oder einem Wiedereinstieg in ein Studium müssen oft Anerkennungen von Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, damit die bereits absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte auch für das gewünschte Studium aufscheinen. Hilfreich ist hier die Äquivalenzliste im Curriculum. Die Anträge auf Anerkennung werden auf UNIGRAZonline gestellt.
Das Basismodul der Universität Graz umfasst einführende Lehrveranstaltungen, die die fachspezifische, fakultätsweite und universitätsweite Orientierung an der Universität am Beginn des Studiums erleichtern sollen. Es umfasst etwa 30 ETCS-Anrechnungspunkte. Das gesamte Basismodul besteht aus drei Teilen, wobei das (1) fachspezifische und (2) fakultätsweite Basismodul verpflichtend im jeweiligen Curriculum verankert sind und das (3) universitätsweite Basismodul im Rahmen der freien Wahlfächer absolviert werden kann. Nach Absolvieren aller drei Teile kann ein Zertifikat erlangt werden.
Ein Antrag auf Beurlaubung kann für ein oder mehrere (max. 6) Semester gestellt werden und gilt für alle belegten Studien an der Universität Graz. Während eines beurlaubten Semesters bleibt der UNIGRAZonline Account aktiv und man ist verpflichtet, den ÖH-Beitrag einzuzahlen. Die Semester werden nicht weitergezählt. Es können in dieser Zeit weder Lehrveranstaltungen besucht noch Prüfungen ablegt oder wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden.
Grundsätzlich sind Bild- und Tonaufnahmen während einer Lehrveranstaltung verboten. Eine Vereinbarung, die sämtliche urheberrechtlichen Tatbestände regelt, kann getroffen werden. Die gesamte Regelung kann in § 6 Abs. 5 der Hausordnung nachgelesen werden.
In einigen Studien ist es möglich, anstelle der gebundenen Wahlfächer ein Ergänzungsfach zu absolvieren. Dieses muss einen gewissen Umfang an ECTS-Anrechnungspunkten aufweisen und kann auch an einer anderen Fakultät verankert sein. Im Curriculum ist aufgelistet, welche Ergänzungsfächer für das eigene Studium in Frage kommen.
Bei einigen Bachelor-/Diplomstudien werden Kenntnisse in Biologie, Latein oder Griechisch während des Studiums benötigt – siehe Übersicht. Den genauen Zeitpunkt verrät außerdem das Curriculum. Wenn die Fächer nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule (Latein und Griechisch jeweils 10 Wochenstunden in der Oberstufe; Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen 4 Wochenstunden in der Oberstufe) abgedeckt wurden, muss eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Die Ergänzungsprüfung für Latein und Griechisch kann direkt an der Uni nach Absolvierung einer zweisemestrigen Lehrveranstaltung erfolgen. Es ist aber auch möglich, die Prüfung bei (kostenpflichtigen) externen Anbieter:innen oder an einer Schule zu absolvieren.
Die Exmatrikulation ist die Abmeldung vom Studium. Dies kann entweder aktiv oder automatisch erfolgen. In der Studienabteilung ist eine Abmeldung vom Studium persönlich oder per Mail jederzeit, also auch außerhalb der Zulassungsfristen, möglich. Wenn der ÖH- bzw. ÖH- und Studienbeitrag nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen einbezahlt wird, wird der/die Studierende automatisch exmatrikuliert. Diese Exmatrikulation gilt für jedes geöffnete Studium. Beim erfolgreichen Abschluss des Studiums wird man ebenfalls automatisch vom Studium abgemeldet. Wenn noch andere Studien geöffnet sind oder z.B. ein weiterführendes Masterstudium geöffnet wird, bleibt man immatrikuliert.
Prüfungstermine nach den eigenen Wünschen: Mit flExam bekommen Studierende mehrere Prüfungszeitpunkte (Slots) für digitale Präsenzprüfungen (= Prüfungen in einem Computerraum an der Uni) angeboten. Studierende können ihre Lehrveranstaltungsprüfungstermine flexibel wählen und somit die Prüfungslast am Ende des Semesters besser verteilen. Studium, Beruf und Familie lassen sich so ebenfalls besser vereinbaren.
Welche LV-Prüfungen sind flExam? UniGrazOnline weist bei den jeweiligen Prüfungen darauf hin. Beispielsweise so: "Dieser Prüfungstermin wird im Rahmen von flExam abgehalten. Nach Ihrer Prüfungsanmeldung können Sie sich einen Prüfungszeitpunkt im Zeitraum von 15. bis 25. November aussuchen."
Ein Joint Programme ist ein gemeinsames Studienprogramm (Bachelor/Master/Doktorat), das auf Basis einer Vereinbarung zwischen einer oder mehreren internationalen, anerkannten Hochschulen in der Form eines Joint, Double oder Multiple Degree Programmes durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Studiums muss man einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt an mindestens einer der Partnerhochschulen absolvieren und eine festgelegte Anzahl an ECTS-Anrechnungspunkten erwerben.
Die Kommissionelle Prüfung wird von einer Prüfungskommission – bestehend aus mehreren Lehrenden und einer/einem Vorsitzenden – abgehalten. Die Abschlussprüfung des Studiums ist zum Beispiel eine kommissionelle Prüfung. Studierende sind jedoch auch dazu berechtigt, ab der zweiten Prüfungswiederholung einer Lehrveranstaltung (3. Antritt) einen Antrag auf kommissionelle Abhaltung einer Prüfung zu stellen. Ab der dritten Wiederholung (4. Antritt) ist die Prüfung in jedem Fall kommissionell abzuhalten.
Studierende haben die Möglichkeit über einen Fragebogen in UGO die besuchten Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Voraussetzung ist, dass die Lehrveranstaltung in diesem Semester evaluiert wird. Dabei geben Studierende wichtige Anregungen zur Lehrveranstaltung und reflektieren ihren Lernprozess. Die Antworten sind anonym. Neben der Lehrperson interessieren sich auch die Studiendekan:innen und das Vizerektorat für Studium und Lehre für die Rückmeldungen.
Mit dem “Mensastempel” können Studierende in bestimmten Lokalen günstiger essen. Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, ist im ÖH-Sekretariat der sogenannte "Mensastempel“ zu holen. Dazu muss der Studierendenausweis mitgebracht werden. Mit dem Stempel erhältst du einen Rabatt von € 1,50 pro Menü!
Alle, die in ein Bachelor- oder Diplomstudium eingeschrieben sind, müssen in den ersten vier Semestern in jedem Studium mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte absolvieren. Die Zulassung zum gewählten Studium erlischt, wenn diese Mindeststudienleistung in den ersten vier Semestern nicht erbracht wird. Diese Regelung gilt seit dem Wintersemester 2022/23 für Neuzulassungen und Wiederaufnahmen.
Genaueres zur Mindeststudienleistung Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002, § 59a
Studierende an einer Universität (Achtung: nicht an Fach- oder anderen Hochschulen) innerhalb Österreichs können sich auch an einer anderen Universität als Mitbeleger:in melden, um dort einzelne Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studiums zu besuchen. Liegt die Stammuniversität außerhalb von Graz, muss eine Bestätigung erbracht werden, dass die Lehrveranstaltungen, die an der Uni Graz besucht werden möchten, nicht an der Stammuniversität angeboten werden.
Solltest du das Passwort deines Studierenden-Accounts vergessen oder übersehen haben, es rechtzeitig zu ändern, brauchst du einen neuen PIN-Code. Diesen kannst du mithilfe der persönlichen/temporären E-Mail-Adresse (welche schon vorher einmal in UGO hinterlegt werden musste) ODER der österreichischen Sozialversicherungsnummer beantragen. Der neue PIN-Code wird in wenigen Minuten auf die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt. Danach ist er unter online.uni-graz.at mit Klick auf „Geben Sie hier Ihren PIN-Code ein“ einzulösen.
Wenn weder eine persönliche/temporäre E-Mail-Adresse hinterlegt ist oder keine österreichische Sozialversicherungsnummer vorliegt, kann der PIN-Code auch persönlich bei der uniIT (Infopoint RESOWI) oder der Studienabteilung abgeholt werden.
Die Bezeichnung „Prüfungsaktives Studium“ bedeutet, dass in einem Studium mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte oder 8 positiv beurteilte Kontaktstunden im Studienjahr absolviert werden. Wichtig: Ist man zum Beispiel in zwei Studien eingeschrieben und absolviert 14 ECTS in einem und 10 ECTS im anderen Studium, dann sind das zwar insgesamt 24 ECTS, dennoch gilt aber weder das erste noch das zweite Studium als prüfungsaktiv. Der Grund ist, dass pro Studium weniger als 16 ECTS anfallen. Das Erreichen von 16 ECTS oder mehr sind somit nicht nur für den Studienfortschritt, sondern auch für Beihilfen oder Förderungen wichtig.
Damit ein Studium weiterhin gemeldet bleibt/fortgeführt wird und Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden können, muss jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist der ÖH-Beitrag bzw. gegebenenfalls der ÖH- und der Studienbeitrag einbezahlt werden. Studierende, die an zwei Universitäten gemeldet sind, müssen den ÖH-Beitrag/ÖH-Beitrag und Studienbeitrag nur einmal einzahlen. An der Universität, an der der Beitrag nicht einbezahlt wird, muss selbstständig fristgerecht eine Rückmeldung erfolgen. Wenn die Rückmeldung erfolgt ist, kann auch die UNIGRAZCard bei den Service-Points verlängert werden.
Wird die Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester des Studiums überschritten, wird pro Semester zusätzlich zum ÖH-Beitrag ein Studienbeitrag verlangt. Dieser beläuft sich zurzeit auf € 363,36. Der Studienbeitrag muss für mehrere Studien an der Uni Graz nicht mehrfach eingezahlt werden. Für Internationale Studierende gibt es eigene Regelungen.
Unter bestimmten Umständen (Ausnahmeregelungen) können Studierende um den Erlass des Studienbeitrags ansuchen. Dazu zählen zum Beispiel Behinderung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft und Krankheit.
Etwa fünf Arbeitstage nach Einzahlung des Studien- oder ÖH-Beitrages ist es möglich, sich Studienbestätigungen über UNIGRAZonline auszudrucken. Diese Bestätigung bezeugt die Meldung zum Studium, welche oft vom Finanzamt, der Gesundheitskasse und gegebenenfalls der Stipendienstelle verlangt wird. Genaueres bespricht Nikol:
Das Studienblatt ist via UNIGRAZonline zusammen mit allen anderen Semesterunterlagen (Fortsetzungsbestätigung, Antrag Studienkarte etc.) selbst ausdruckbar. Im Studienblatt stehen die genauen Daten und das inskribierte Studium/die Studien.
Studierende, die in Graz und der ganzen Steiermark mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wollen, können das zu vergünstigtem Tarif tun. Das Top-Ticket Studierende ist ein Semester lang gültig und kann von ordentlichen Studierenden erworben werden, die am ersten Geltungstag des Tickets das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie wird persönlich (mit Foto) im Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz (Jakoministraße 1) sowie über den Online Shop der Holding Graz ausgestellt. Die Bestätigung dafür ist über UNIGRAZonline abrufbar.
Für Studierende ab 26 Jahren ist das KlimaTicket Steiermark ein sehr attraktives Fahrticket. Damit kann die gesamte Steiermark befahren werden - natürlich inklusive der öffentlichen Verkehrsmitteln in Graz. Besonders für Pendler:innen ein günstiges Angebot!
Das Studium an der Uni Graz kann grundsätzlich so oft gewechselt werden, wie man möchte. Ein Studienwechsel kann nur in der allgemeinen Zulassungsfrist erfolgen (ausgenommen Masterstudien). Wenn Studierende Familien- oder Studienbeihilfe beziehen und diese nicht verlieren möchten, ist ein Studienwechsel maximal zweimal nach spätestens zwei inskribierten Semestern möglich.
Das Transcript of Records ist die Abschrift der Studiendaten inklusive etwaiger Anerkennungen – also alle absolvierten ECTS. Es handelt sich dabei um einen Studienerfolgsnachweis, der über UNIGRAZonline abrufbar ist.
UNIGRAZonline – kurz UGO - ist das Informationsmanagementsystem der Uni Graz. Damit können beispielsweise persönliche Daten sofort bearbeitet werden, Prüfungsdaten abgefragt und Informationen zu allen Lehrveranstaltungen (Ort, Zeit, Inhalt, Vortragende:r) abgerufen werden. Ebenso bietet UNIGRAZonline einen Überblick über den Studienfortschritt. Suchfunktionen stehen für Personen, Räume, Studien, Lehrveranstaltungen usw. zur Verfügung.
Mit der Einbezahlung des ÖH-Beitrags ist man automatisch unfall- und haftpflichtversichert, was Schäden und Unfälle betrifft, die im Rahmen des Studiums bzw. einer LV entstehen können.
uni≡kat ist die Suchmaschine der Universitätsbibliothek und Ausgangspunkt für alle Literaturrecherchen. Sie liefert mit einer einzigen Suchabfrage Ergebnisse über die Bestände aller Bibliotheken der Uni. Damit wird gesucht, bestellt/vorgemerkt und das Konto eingesehen. Um eine Ausleihe durchführen zu können, muss man einmalig über UNIGRAZonline die Bibliotheksordnung akzeptieren.
Tutorials Anerkennungen/Leistungen
Tutorials Auslandsaufenthalt und Weiterbildung
Tutorials Bestätigungen, Nachweise, Zeugnisse
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Di und Do: 13 - 15 Uhr - 4students(at)uni-graz.at
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