Individuelles Studium
Was sind die Besonderheiten eines individuellen Studiums?
Gleichwertig
Das neue Studium muss einem facheinschlägigen bzw. interdisziplinären Studium an der Universität gleichwertig sein.
Innovativ
Das neue Studium muss innovativ sein.
Einzigartig
Das neue Studium darf an keiner anderen Universität oder Fachhochschule regulär angeboten werden.
Neu
Das Ausbildungsziel des neuen Studiums kann nicht oder nicht hinreichend durch ein bereits bestehendes Studium erreicht werden.
Qualifiziert
Die Zulassung zu einem individuellen Masterstudiums setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums voraus.
Strukturiert
Ein individuelles Studium ist keine Aneinanderreihung von Lehrveranstaltungen, die du bereits absolviert hast.
Ablauf vom Studienwunsch bis zur Genehmigung
Als Alternative stellt die Nutzung von Wahlmöglichkeiten in bestehenden Curricula und strukturierten Angeboten wie Masterstudium Plus, interdisziplinären Modulen oder Micro Credentials eine gute Möglichkeit dar, um Inhalte verschiedener Studien zu kombinieren.
Was muss ich bei der Erstellung des Curriculums beachten?
Für die Erstellung des Curriculums ist das Mustercurriculum für individuelle Bachelorstudien bzw. individuelle Masterstudien zwingend als Vorlage zu verwenden. Sämtliche formalen und studienrechtlichen Vorgaben sind in den Mustercurricula bereits enthalten.
Inhaltlich sind sowohl für das individuelle Bachelorstudium als auch für das individuelle Masterstudium folgende Punkte zu beachten:
- Das Curriculum muss sich von einem fix eingerichteten Studium deutlich unterscheiden.
- Das beantragte Studium darf nicht durch die Nutzung von Wahlmöglichkeiten im Rahmen eines bereits bestehenden Studiums bereits studiert werden können.
- Die Fächer des individuellen Studiums sollen nicht im überwiegenden Umfang aus bereits absolvierten Vorstudien entnommen werden.
Das individuelle Studium muss einem an der Universität eingerichteten facheinschlägigen Studium gleichwertig sein.
Zu beachten ist, dass sich der Aufbau des Studiums an dem eines fachverwandten, regulär eingerichteten Studiums zu orientieren hat. Das heißt, dass das Curriculum sowohl einführende als auch aufbauende Lehrveranstaltungen zu enthalten hat und ein sinnvolles Verhältnis an Vorlesungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht.
Antragstellung
Zur Antragstellung müssen die unten stehenden Unterlagen an individuellesstudium(at)uni-graz.at übermittelt werden.
Der Antrag kann jeder Zeit gestellt werden, eine Zulassung zu einem individuellen Studium ist aber nur während der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Da das Genehmigungsverfahren für ein individuelles Studium sehr aufwendig ist, wird empfohlen, den Antrag bereits ca. ein Semester vor der geplanten Zulassung zum Studium zu stellen.
Unterlagen für die Antragstellung
Das Antragsformular muss online ausgefüllt und digital signiert werden. Wenn du keine digitale Signatur hast, kannst du das ausgefüllte Formular auch ausdrucken und händisch unterschreiben.
Das Mustercurriculum für individuelle Bachelorstudien oder individuelle Masterstudien muss zwingend verwendet werden.
Das Motivationsschreiben hat die Gründe zu beinhalten, wieso du dieses individuelle Studium betreiben möchtest. Insbesondere ist darauf einzugehen, warum das angestrebte Bildungsziel nicht durch ein reguläres Studium erreicht werden kann.
Nachweis über bereits absolvierte Lehrveranstaltungen, welche du nun auch für das individuelle Studium verwenden willst.
- Nachweis über Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums
- Curriculum des fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums
FAQs
In individuellen Bachelorstudien ist verpflichtend eine Studieneingangs- und Orientierungsphase vorzusehen, die einführende Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 – 20 ECTS-Anrechnungspunkten enthält. Vor der vollständigen Absolvierung der STEOP können nur Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden. In individuellen Masterstudien ist keine STEOP vorgesehen.
Unabhängig von der fachlichen Ausrichtung des Studiums, kann gem. § 55 UG für individuelle Bachelorstudien nur der akademische Grad „Bachelor“, abgekürzt „BA“ und für individuelle Masterstudien der akademische Grad „Master“, abgekürzt „MA“ verleihen werden. Die Verleihung anderer akademischer Grade, wie z.B. „Bachelor/Master of Science – BSc/MSc“ oder „Bachelor of Arts – BA/MA“ ist nicht möglich.
Da individuelle Studien ohnehin zur Gänze frei zusammengestellt werden und um eine sinnvolle Profilbildung im individuellen Studium zu gewährleisten, sollten keine oder nur sehr wenige freie Wahlfächer oder sonstige Wahlmöglichkeiten im Studium vorgesehen werden. Für freie Wahlfächer gilt folgende Obergrenze:
- Bachelorstudien: 15 ECTS-Anrechnungspunkte
- Masterstudien: 10 ECTS-Anrechnungspunkte
Lehrveranstaltungen, die ausschließlich in Studien mit Aufnahmeverfahren vorkommen, können nur dann in einem individuellen Studium verwendet werden, wenn du das betreffende Aufnahmeverfahren bestanden hast.
Gleichwertigkeit bezieht sich in diesem Fall sowohl auf den Umfang der ECTS-Punkte als auch auf das Niveau und den Inhalt des Studiums.
Das bedeutet: Bei individuellen Bachelorstudien muss der Umfang 180 ECTS-Anrechnungspunkte betragen. Bei individuellen Masterstudium muss der Umfang 120 ECTS- Anrechnungspunkte betragen.
Zusätzlich dazu muss ein individuelles Studium ein mit einem regulären Bachelor- bzw. Masterstudium vergleichbares Niveau aufweisen und inhaltlich schlüssig zum angestrebten Ausbildungszel hinführen.
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