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Eine Studierende und ein Studierender lernen in der Unibibliothek gemeinsam

Mindeststudienleistung in den ersten Studienjahren

Prüfungen erfolgreich bestehen und weiter im Studium voran schreiten - das ist das Ziel und sogar nötig, damit du studieren kannst. Die sogenannte Mindeststudienleistung legt fest, wie viele ECTS genau am Studienanfang geschafft werden müssen.

Die Mindeststudienleistung - was ist das?

Studierende müssen innerhalb der ersten vier Semester 16 ECTS erbringen. Das gilt

  • für jedes Bachelor- und Diplomstudium
  • zu dem du seit dem Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen wurdest oder das du ab dem Wintersemester 2022/23 wiederaufgenommen hast.

Dieser Studienerfolg ist nötig, damit du studieren kannst.

Bei Nichterreichung erlischt die Zulassung zum Studium und kann erst wieder nach zwei Studienjahren aufgenommen werde.

 Erfahre mehr in den FAQs!

16 ECTS in vier Semestern - du schaffst das!

Zum Vergleich: Für die reguläre Studiendauer eines Bachelor-/Diplomstudiums werden pro Semester 30 ECTS gerechnet, bedeutet für vier Semester 120 ECTS. Es kann also gut sein, dass du die nötigen 16 ECTS innerhalb eines Semesters mit der Absolvierung der STEOP erledigst. Das hängt von deiner Semesterplanung ab.

Du hast Zweifel, dass du die Mindeststudienleistung erreichen wirst?

Möglicherweise ist etwas Unvorhergesehenes passiert oder du musst verschiedene Verpflichtungen vereinbaren?

So unterstützen wir dich dabei, die nötigen ECTS zu sammeln!

Zu den Unterstützungsangeboten

PS: Falls du nach zwei Semestern noch keine 12 ECTS gesammelt hast, bekommst du eine Info per Mail. So kannst du rechtzeitig die Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen und die noch restlichen ECTS absolvieren.

Eine Studierende hilft einer Kollegin

FAQs zur Mindeststudienleistung

Für alle Studierende, die seit dem Wintersemester 2022/23 ein Bachelor- oder Diplomstudium gestartet oder wiederaufgenommen haben.
Beachte: Wenn du dich schon davor inskribiert hast, aber seit dem WS 22/23 das Studium gewechselt oder ein zusätzliches Studium geöffnet hast, gilt für dich in diesem Studium ebenfalls die Mindeststudienleistung.

Studierende müssen die Mindeststudienleistung nicht erbringen, wenn...

...sie das Bachelor-/Diplomstudium vor dem Wintersemester 2022/23 gestartet haben.

...sie ausschließlich zu einem Master- oder Doktoratsstudium zugelassen sind.

...sie eine psychisch/physische Beeinträchtigung (im Sinne von § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes) nachweisen.

Das ist abhängig davon, wann du dein Studium begonnen hast. Am Ende des vierten Semesters hast du bis 31. Oktober (wenn das vierte Semester das Sommersemester ist) bzw. 31. März (wenn das vierte Semester das Wintersemester ist) Zeit.

Das heißt zum Beispiel:
Du hast dein Studium im Wintersemester 2023/24 begonnen. Die Mindeststudienleistung ist nach vier Semestern im Sommersemester 2025 fällig. Du musst deshalb bis 31. Oktober 2025 16 ECTS nachweisen.

In deinem Studierendenkonto auf UNIGRAZonline kannst du unter "Mein Studium" die Summe der ECTS des jeweiligen Studiums sehen, die du bisher erreicht hast.

Es ist für die Mindeststudienleistung nicht wichtig, welche Lehrveranstaltungen du absolviert hast. Du kannst ECTS durch das Absolvieren von im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen oder freien Wahlfächern erhalten, das ist egal.

Ja, es kommt bei der Mindeststudienleistung nur auf die Endsumme (16 ECTS) nach vier Semestern an. Ob du dabei jedes Semester ECTS oder erst im vierten Semester alle ECTS absolvierst, ist nicht relevant.

Wie geht es dir damit?

Wird die Mindeststudienleistung nicht fristgerecht erbracht, wird dein Studium automatisch nach Ablauf der vier Semestern geschlossen. Das heißt, du kannst nicht weiterstudieren - zwei Studienjahre lang. Nach der Sperre kannst du das gleiche Studium an der Uni Graz wieder öffnen.

Ja, wir sind hier, um dir zu helfen. Wäle aus verschiedenen Unterstützungsangeboten das aus, was zu dir passt. Erhalte etwa individuelle Beratung, nimm an hilfreichen Workshops oder an einem Einzelcoaching teil. Auch ein Beratungswegweiser steht online bereit.

Zu den Unterstützungsangeboten

Super! Das System erkennt automatisch, wie viele ECTS-Punkte du erreicht hast. Du musst also nichts weiter tun oder dies melden.

Hast du zum Stichtag am 31. März 2024 noch keine 12 ECTS erreicht, wirst du über die Mindeststudienleistung per Mail informiert. Du hast noch zwei Semester Zeit, die nötigen ECTS zu sammeln. Dafür bieten dir auch verschiedene Unterstützungsangebote an!

Wenn du seit dem Stichtag (31.3.2024) die noch fehlenden ECTS absolviert hast, kannst du die Mail ignorieren. Dann hast du die Mindeststudienleistung natürlich erbracht!

Beurlaubung, Anerkennungen, Wiederaufnahme

Wenn du in den ersten zwei Studienjahren ein Semester beurlaubt warst, zählt dieses nicht mit.

Zu den 16 ECTS zählen anerkannte Prüfungen nur, wenn du die zugrundeliegende Leistung während der vier Semester, die für die Mindeststudienleistung zählen, erbracht hast. Sieh dir also das Prüfungsdatum an!

→ Du hast dein Studium ursprünglich vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen, dann unterbrochen und seitdem wieder aufgenommen:
Die ECTS, die du vor der Unterbrechung absolviert hast, zählen zur Mindeststudienleistung. Solltest du noch weniger als 16 ECTS gesammelt haben, hast du ab deiner Wiederaufnahme vier Semester Zeit, um den Rest der 16 ECTS vorzuweisen.

→ Du hast dein Studium im Wintersemester 2022/23 oder danach begonnen, dann unterbrochen und seitdem wieder aufgenommen:
Die ECTS und die Semester, die du vor der Unterbrechung absolviert hast, zählen zur Mindeststudienleistung. Wenn du etwa davor schon 3 Semester lang studiert und 14 ECTS absolviert hast, hast du ab der Wiederaufnahme noch 1 Semester Zeit, die restlichen 2 ECTS zu erbringen.

Achtung: Voraussetzung für die Zählung in beiden Fällen ist, dass nach der Studienunterbrechung noch immer das gleiche Curriculum gilt. Wurde seit der Studienunterbrechung das Curriculum aktualisiert (du steigst also in das neue Curriculum ein), zählen die bereits erbrachten ECTS nur nach erfolgreicher und rechtzeitiger Anerkennung.

Ich studiere...

Die Mindeststudienleistung musst du pro inskribiertem Bachelor-/Diplomstudium erbringen - sofern du sie im Wintersemester 2022/23 oder später begonnen hast.

Die Mindeststudienleistung musst du nicht pro Unterrichtsfach erbringen, sondern für beide Fächer gemeinsam. Erreichst du innerhalb von vier Semestern keine 16 ECTS, wirst du zwei Studienjahre für das Lehramtsstudium mit genau jenen Unterrichtsfächern gesperrt. Möchtest du jedoch eine ganz neue Fächerkombination öffnen, ist das sofort wieder möglich und es startet die Mindeststudienleistung und der Zeitraum von vorne.

Für ein Erweiterungsstudium muss keine Mindeststudienleistung erbracht werden.

Achtung bei einem Fächerwechsel, wenn du die Mindeststudienleistung noch nicht erreicht hast:
> Wenn du ein Fach wechselst, werden die Semester weiter gezählt. Du musst dir bereits erbrachte ECTS aus der alten Kombination rechtzeitig für die neue Kombination anrechnen, damit sie für die Mindeststudienleistung zählen.

> Wenn du beide Fächer wechselst, startet die Zählung der Semester von neuem und du hast ab dem Wechsel vier Semester Zeit, 16 ECTS nachzuweisen.

Nein, wenn du im Fall der NAWI-Graz Kooperationsstudien nur Universität - nicht Studium! - wechseln möchtest, werden die Semester und ECTS weitergezählt.
(Betrifft die Bachelorstudien: Chemie, Geowissenschaften, Mathematik, Molekularbiologie, Physik, USW NAWI-Tech)

Offene Fragen rund ums Studium?

4students hilft dir gerne weiter!

Mo bis Fr: 9 - 12 Uhr
Di und Do: 13 - 15 Uhr
4students(at)uni-graz.at
studium.uni-graz.at
Universitätsplatz 3a/II
(Liftstock 5), 8010 Graz
+43 316 380 - 1066
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