Schiedskommission an der Universität Graz
Aufgaben der Schiedskommission (gem. § 43 Universitätsgesetz 2002)
- Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität
- Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans
- Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Mitglieder der Schiedskommission
Mitglieder für die 11. Funktionsperiode von 25.06.2024 bis 24.06.2026:
- Vorsitzender: HRdOGH Dr. Raphael THUNHART
- 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden: Mag.a Susanne GLATZ
- 2. Stellvertreter des Vorsitzenden: MinRat i.R. Dr. Lothar MATZENAUER
- Schriftführerin: FOInsp.in Sandra STROHMAIER, MBA MSc
- Mag.a Daniela GRABOVAC
- Univ.-Prof.i.R. MMag. DDr. Günther LÖSCHNIGG
Ersatzmitglieder
- ADir.in Sabine HABERSACK, MSc.
- Dr.in Elke LUJANSKY-LAMMER
- RA Dr. Christoph ORGLER
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus POIER
- Em.O. Univ.-Prof. Dr. Heinrich RÖMER
- Mag.a Bettina SCHRITTWIESER
Je zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden alle zwei Jahre vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert. Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.
Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen (Verwaltungsverfahren), und Leistungsbeurteilungen sind von der Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen. Die Schiedskommission hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Alle Organe und Angehörigen der Universität sind verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen.