Diese Frage gewinnt angesichts der Forderungen nach Transparenz, Nachvollziehbarkeit von Forschungsleistungen, Open Access und Open Science weiter an Bedeutung.
Das Recht der Universitätsangehörigen auf die selbstständige Publikation eigener wissenschaftlicher Ergebnisse und das Anliegen von Universitäten, Forschungsleistungen zu dokumentieren und zugänglich zu machen, stehen in einem Spannungsverhältnis. In Österreich regelt § 106 UG 2002 bestimmte Aspekte der Verwertung von geistigem Eigentum, das von Universitätsangehörigen geschaffen wurde.
Der Vortrag beschäftigt sich nach einer Einführung in das Urheberrecht und den damit verbundenen Verwertungsrechten mit der Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse im Lichte des UG 2002. Weiters werden urheberrechtliche Aspekte von Verlagsverträgen und freien Lizenzen, das gesetzliche Zweitverwertungsrecht sowie mögliche Schutzrechte an Forschungsdaten behandelt.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der TU Graz abgehalten.
Anmeldung: UNIGRAZonline (Information: Kursangebote der UB)
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