Extrem viele Grundrechte sind derzeit durch Maßnahmen der Regierung eingeschränkt: die persönlilche Freiheit, das Recht auf Familien- und Privatleben, die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, die Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Berufsfreiheit, das Recht auf Bildung etc. Gerd Oberleitner und sein Team am Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie haben zu einem Bericht beigetragen, den die EU-Grundrechteagentur soeben veröffentlicht hat. "Diese Einschränkungen sind nicht automatisch Verletzungen", unterstreicht der Jurist. Der Staat habe auch Schutzpflichten - man müsse zwischen diesen und dem menschenrechtlich Gebotenem abwägen. Allerdings, erläutert Oberleitner, "die Notwendigkeit einer Maßnahme, ihre gesetzliche Grundlage sowie ihre Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit müssen gewährleistet sein und in einem demokratischen Gemeinwesen auch überzeugend dargelegt werden."
In Europa und weltweit sieht der Experte einmal mehr, dass gerade vulnerable Gruppen von der Covid-19-Krise besonders betroffen sind. Hierzulande sind das ärmere Bevölkerungsgruppen, die in beengten Verhältnissen leben, von Gewalt betroffene Familienmitglieder oder Kinder, denen die Infrastruktur für den Fern-Unterricht fehlt. Global gesehen sind das etwa 2,2 Milliarden Menschen, die nicht einmal regelmäßigen Zugang zu sauberem Wasser, geschweige denn zu einer Gesundheitsversorgung haben.
>> ausführliches Interview mit Gerd Oberleitner auf der Website der REWI-Fakultät